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Unsere Verpflichtung zur Sicherheit: der Standard

Das Gesetz vom 3. Januar 2003 über die Sicherheit von Schwimmbädern zielt darauf ab, das Risiko des Ertrinkens von Kleinkindern zu verhindern. Dieses Gesetz schreibt die Installation einer standardisierten Vorrichtung vor:

  • Seit dem 1. Januar 2004 müssen neu gebaute private Schwimmbäder, die individuell oder kollektiv genutzt werden, mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein.
  • Seit dem 1. Mai 2004 unterliegen auch bestehende Swimmingpools in Häusern, die als Ferienunterkünfte vermietet werden, dieser Pflicht.
  • Seit dem 1. Januar 2006 müssen alle anderen bestehenden Swimmingpools mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattet sein.

Betroffen sind private Schwimmbäder zur individuellen oder kollektiven Nutzung im Freien, deren Becken unterirdisch oder halb unterirdisch angelegt ist.

Die Sicherheitsprodukte werden von Testlabors getestet und entsprechen den Sicherheitsanforderungen der Norm NF P90-308.

Die Norm betrifft die Hersteller und bezieht die Installateure und Nutzer direkt mit ein.

Die Norm legt den Inhalt der Installations-, Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanleitung sowie der Sicherheitshinweise fest. Sie muss daher unbedingt dem Benutzer zur Kenntnisnahme ausgehändigt und für späteres Nachschlagen aufbewahrt werden.